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| Beschreibung | Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prü- fung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 19. bis 21. September 2017 nachholen (vgl. § 67 Abs. 1 MSO). Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2017 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst. |
| Datum | Di, 19.September 2017 |
| Zugang | Öffentlich(e) |
| Erstellt von | Heidi Feuerer |
| Aktualisiert | Do, 2.Februar 2017 12:48 GMT |
| Anmerkungen | Keine |